Häufig gestellte Fragen
Ambulant Betreutes Wohnen
1. Was ist Ambulant Betreutes Wohnen?
Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (SGB XII). Durch Ambulant Betreutes Wohnen sollen Menschen in die Lage versetzt werden, eigenständig und selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Zugleich soll durch die Betreuung die Zahl der Krankenhaus- und Heimaufenthalte verringert werden. Ambulant betreutes Wohnen findet in der Wohnung der Klienten statt.
2. Wer kann Ambulant Betreutes Wohnen erhalten?
Grundsätzlich können bei uns Menschen mit:
- einer psychischen Erkrankung
- Doppeldiagnosen
- Geistiger und/oder körperlicher Behinderung
aufgenommen werden.
In allen anderen Fällen müssen individuelle Entscheidungen mit dem jeweiligen Kostenträger getroffen werden.
3. Welche Leistungen werden mir geboten?
Die Leistungen werden grundsätzlich an den Bedürfnissen des Klienten ausgerichtet, so dass jeweils individuelle Absprachen und Lösungen umgesetzt werden.
Grundsätzlich sind Leistungen in fünf Bereichen möglich:
- Umgang mit den Auswirkungen der Erkrankung
- Soziale Beziehungen
- Lebenspraktische Kompetenzen
- Arbeit und arbeitsähnliche Strukturen
- Freizeit und Tagesstruktur
4. Wie sieht Ambulant Betreutes Wohnen in der Praxis aus?
Je nach festgelegtem Betreuungsschlüssel finden pro Woche zwei bis fünf Kontakte statt. Dabei kann es sich um Gespräche in der Wohnung, Begleitung zu Ämtern oder Ärzten oder auch Unterstützung bei der Aufnahme sozialer Beziehungen handeln. Grundsätzlich gilt: so vielfältig wie die Klienten sind auch die praktischen Aufträge.
5. Wie kann ich Ambulant Betreutes Wohnen erhalten?
Zuständig für das Ambulant Betreute Wohnen ist der jeweilige überörtliche Sozialhilfeträger. Für Menschen mit dem gewöhnlichen Aufenthalt in Oberfranken ist dies der Bezirk Oberfranken. Ein Antrag auf Ambulant Betreutes Wohnen wird im Rahmen des Gesamtplanverfahrens gestellt und umfasst folgende Unterlagen:
- Antrag auf Gewährung von Hilfe
- Sozialbericht
- Ärztlicher Bericht
Die entsprechenden Vordrucke sind über den Bezirk Oberfranken (direkt, bzw. Homepage) oder auch über uns erhältlich.
Bei Bedarf unterstützen wir auch bei der Erstellung der Berichte.
In der Regel ist auch der sozialmedizinische Dienst des Bezirkes in der Festlegung des Betreuungsschlüssels involviert.
Am Ende des Verfahrens steht ein entsprechender Bescheid des Sozialhilfeträgers.
6. Muss ich mich an den Kosten des Ambulant Betreuten Wohnens beteiligen?
Die Frage der Kostenbeteiligung wird im Rahmen der Antragstellung geklärt. Bei vorliegendem Vermögen oder entsprechendem Einkommen wird eine Kostenbeteiligung durch den Sozialhilfeträger eingefordert.
7. Wo finde ich das Ambulant Betreute Wohnen im Sozialgesetzbuch?
Die gesetzliche Grundlage des Ambulant Betreuten Wohnens ist in § 53 SGB XII zu finden.
8. Ist Ambulant Betreutes Wohnen auch über das persönliche Budget möglich?
Grundsätzlich ist Ambulant Betreutes Wohnen budgetfähig. Sofern ein entsprechendes Budget bewilligt wurde, kann von unserer Seite ein entsprechender Leistungskatalog angeboten werden.
9. Gibt es individuelle Lösungen?
Ambulant Betreutes Wohnen sucht grundsätzlich nach individuellen Lösungen. Bei Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger sind wir im zeitlichen Rahmen an den jeweiligen Betreuungsschlüssel gebunden.
10. Wie sehen die ersten Schritte aus?
In der Umsetzung sind wir gerne behilflich. Nehmen Sie Kontakt mit unserem Büro auf. In aller Regel wird dann ein Erstgespräch stattfinden, in dem alle weiteren Schritte besprochen werden.