Wohngemeinschaft Stuckberg

Im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII) bieten wir Ambulant Betreutes Wohnen an, welches in unserer Wohngemeinschaft Stuckberg stattfindet.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung.

Auf Grund der sozialrechtlichen Vorgaben müssen Sie volljährig sein, wenn Sie unser Angebot in Anspruch nehmen wollen.

Problematik der Borderline-Persönlichkeitsstörung

Die Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) ist gekennzeichnet durch Teilleistungsstörungen, hauptsächlich im Bereich Emotionen und deren Verarbeitung und die daraus sich ergebenden Handlungen. Das formale Denken und die kognitiven Fähigkeiten sind nicht beeinträchtigt. Menschen mit BPS fühlen sich sehr häufig minderwertig, unfähig, machtlos und sehr verletzlich. Sehr häufig sind bei den Betroffenen in der Kindheit oder im Jugendalter traumatische Erfahrungen in Form von körperlicher oder sexueller Gewalt zu finden.

Emotionen, besonders, wenn sie für die Betroffenen nicht eindeutig zu zuordnen sind, lösen Verunsicherung aus. Besonders wenn diese sich vermeintlich widersprechen. Dies führt dazu, dass sog. Schemas (vorgefertigte Meinungen über sich und die Umwelt) automatisch greifen, die die Menschen mit BPS in ihrer „Unfähigkeit, Hilflosigkeit, Ohnmacht, usw.“ bestätigen.

Es beginnt ein Teufelskreis: Weil sie sich bestätigt fühlen, sehen sie sich gezwungen emotional (meist sehr massiv und unkontrolliert) zu reagieren und dies bestätigt wiederum ihr eigenes Vorurteil über sich und andere. Die Klienten schaffen es aber auch nicht emotional angepasst zu reagieren oder die Gefühlsäußerungen zu stoppen. Menschen mit BPS sind in diesem Kreislauf gefangen und leiden natürlich massiv darunter. Zusätzlich kommt noch das Gefühl einer tiefen Leere und Verunsicherung über das eigene Selbst hinzu. Dies kann dann zu massiven Selbstverletzungen verschiedenster Art (Schneiden, Substanzmissbrauch, Essstörungen, Promiskuität, etc.) führen, um sich zum einen selbst zu bestrafen oder einfach sich wieder spüren zu können. Diese Handlungen führen aber in der Regel zu massiven Schuldgefühlen, die schließlich in Suizidgedanken und Suizidhandlungen münden können.

Auf der anderen Seite sich Menschen mit BPS sehr einfühlsam, sozial engagagiert, fürsorglich und haben ein feines Gespür für Ungerechtigkeit. Sie besitzen viel Energie, die sie leider (noch) nicht richtig zu ihrem Vorteil nützen können. Die Betroffenen und ihr persönliches Umfeld sind in der Regel im Umgang mit der Erkrankung heillos überfordert.

Hier benötigen die Menschen intensive Unterstützung, um dauerhaft wiederkehrende Klinikeinweisungen mit zunehmender Aufenthaltsdauer oder stationäre Betreuungsformen zu verhindern. Hier setzt das Konzept unserer Wohngemeinschaft an.

Ziele der Wohngemeinschaft für Menschen mit BPS

In der WG sollen Betroffene lernen ihre Erkrankung anzunehmen, kennen zu lernen und schließlich damit umzugehen lernen. Die Menschen mit BPS sollen in die Lage versetzt werden adäquat mit ihren Gefühlen umgehen zu können und mit ihrem Umfeld auch entsprechend kommunizieren zu können. Das Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten spielt auch eine wichtige Rolle. Ebenfalls wichtig ist der weitest gehende eigenverantwortliche Umgang mit selbstverletzenden Verhalten für die Klienten.

Oberstes Ziel der ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist die weitestgehende Verselbständigung der begleiteten Menschen. Um dies alles zu ermöglichen ist eine intensive Betreuung durch das Personal vor Ort in der WG nötig. Als Personal stehen eine Erziehungswissenschaftlerin und ein Pädagoge mit Zusatzausbildung als zertifizierte STEPPS-Trainer zur Verfügung. Besonders wichtig ist der Aufbau einer tragfähigen, belastbaren und verlässlichen Beziehung zu den Klienten, um dadurch die Möglichkeit zu schaffen für sie neue fruchtbare Erfahrungen im Umgang mit Menschen machen zu können. Sie sollen lernen ihre Erkrankung ohne Schuldgefühle und Minderwertigkeitsgefühle zu akzeptieren, und erkennen, dass auch sie sehr viele Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen.

Um dieses Ziel zu erreichen ist ein zeitlich befristeter hoher Betreuungsschlüssel nötig. Zunächst für 1 Jahr ein Schlüssel von 1:5, der bei Bedarf per Antrag um maximal ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Anschließend muss mit dem Klienten zusammen entschieden werden ob und in welcher Form eine psychosoziale Betreuung weiter nötig ist.

Ausstattung der Wohngemeinschaft

Die psychosozial betreute Wohngemeinschaft Franz-Schubert-Str. 16 in Bayreuth bietet für zunächst 6 Personen Platz. Die WG wird gemischt geschlechtlich belegt. Vermieter ist Soziale Dienstleistungen Keil, Bayreuth. Jeder Klient hat ein eigenes Zimmer in der WG. Eine Grundausstattung mit Bett, Schrank, Kommode, Tisch, Stühle und Nachtkästchen ist in den Bewohner-Räumen vorhanden. Wohnküche und Bäder werden gemeinschaftlich genutzt. Die im Haus bereitstehenden Geräte (Waschmaschine, Trockner, etc.) können kostenfrei genutzt werden.

Angebote und Maßnahmen

Für die Dauer des Aufenthaltes in der WG sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen:

  • Verpflichtender Wochenplan: Frühstücksgruppe / Kochgruppe / Freizeitgruppe / Gartengruppe / Sportgruppe / Gesprächsgruppe
  • Einzelgespräch (mindestens einmal wöchentlich)
  • Krisenintervention
  • Bei Bedarf Einleitung von ärztl. oder therapeutischer Intervention
  • Individuelle Zielsetzung im Umgang mit BPS und regelmäßiger Überprüfung der festgelegten Ziele
  • Angebot des STEPPS-Trainings (1x wöchentlich über mind. 20 Wochen)
  • Nach psychischer Stabilisierung Abklärung der Erwerbsfähigkeit und Einleitung entsprechender Maßnahmen (Job-Center, Agentur f. Arbeit, IdA, etc.)
  • Begleitung der beruflichen Tätigkeit durch Besprechung und Aufarbeitung von Problemsituationen
  • Benennen und Verstärken von positiven Erfahrungen

Eine enge Zusammenarbeit zwischen WG-Personal, gesetzl. Betreuer und behandelnden Ärzten/Therapeuten ist selbstverständliche, um eine gemeinsame Zielformulierung und Realisierung zu erreichen. Auf Wunsch der Klienten wird Angehörigen-Arbeit/Kontakt geleistet.

Aufnahmeverfahren

Aufgenommen werden Menschen mit emotional-instabiler Persönlichkeitsstörung (ICD 10 F60.3). Bei Vorliegen einer Doppeldiagnose (z.B. Sucht + Persönlichkeitsstörung) sollte die Persönlichkeitsstörung im Vordergrund stehen.

Folgende Beeinträchtigungen schließen eine Aufnahme in die WG aus:

  • Lernbehinderung/Geistige Behinderung
  • Fehlende Grundbereitschaft sich in eine soziale Gemeinschaft einzugliedern
  • Akute Suchtproblematik

Die an einer Aufnahme in die WG Interessierten machen sich durch einen ersten unverbindlichen Termin vor Ort einen ersten Eindruck. Bei Interesse wird ein weiterer intensiverer Gesprächs- und Info-Termin vereinbart, bei dem Modalitäten der Aufnahme und voraussichtlicher Hilfebedarf besprochen werden. Der Interessent stellt mit Hilfe des sozialpädagogischen Dienstes, gesetzl. Betreuer, behandelndem Therapeuten bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Kostenübernahme und erstellt einen Sozialbericht. Antragsstellen sind in der Regel die überörtlichen Sozialhilfeträger, Jugendämter oder Landesverbände. Die Aufnahme kann nach der Zustimmung des Kostenträgers erfolgen. Dann wird der konkrete Einzugstermin festgelegt. Der Antragsteller erhält einen Nutzungsvertrag. Im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII) bieten wir Ambulant Betreutes Wohnen an, welches in unserer Wohngemeinschaft Stuckberg.

Plätze: 6

Ansprechpartner bei Soziale Dienstleistungen Keil

Felix Sprödhuber

Sozialpädagoge (B.A.)

Maria Arndt

Heilerziehungspflegerin